Impressum

Kanzlei am Steinmarkt, Kuchenreuter, Dr. Stangl, Alt Rechtsanwälte PartGmbB

Rechtsanwalt Georg Kuchenreuter (Partner)
Rechtsanwalt Dr. Andreas Stangl (Partner)
Rechtsanwältin Martina Niemeier-Greiner (angestellte Rechtsanwältin)
Rechtsanwalt Benedikt Kuchenreuter (angesteller Rechtsanwalt)
Steinmarkt 12, 4. Stock
93413 Cham
Telefon: 0 99 71/8 54 00
Fax: 0 99 71/4 01 80
E-Mail:
Internet: www.kanzlei-am-steinmarkt.de

 

Rechtsform, Berufsbezeichnung und zuständige Kammer

Die in der Kanzlei am Steinmarkt tätigen Rechtsanwälte sind in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) tätig. Partner der PartGmbB sind Rechtsanwalt Georg Kuchenreuter und Rechtsanwalt Dr. Andreas Stangl.  Rechtsanwältin Martina Niemeier-Greiner und Rechtsanwalt Benedikt Kuchenreuter sind als angestellte Rechtsanwälte in der PartGmbB tätig. Alle in der Kanzlei tätigen Anwälte sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen. Sie gehören der zuständigen Rechtsanwaltskammer Nürnberg für den Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg, Fürther Straße 115, 90429 Nürnberg – Gerichtsfach Nummer 1, Telefon: 09 11/9 26 33-0, Fax: 09 11/9 26 33-33, E-Mail: info@rak-nbg.de , Internet: www.rak-nbg.de an.     

Die Berufshaftpflichtversicherung mit Geltungsbereich für das gesamte EU – Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besteht bei der Allianz – Versicherung AG, 10900 Berlin. Die Umsatzsteuer – ID lautet DE239869465.
                  
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind geregelt in:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung Rechtsanwälte (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Rechtsberatungsgesetz (RBerG)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Berufsordnung der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer angefordert oder eingesehen werden, diese finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de /  in der Rubrik „Berufsrecht“. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Nürnberg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 73 Abs. 5 BRAO) - www.rak-nbg.de - oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, zu finden über die Homepage www.brak.de
 
Weiter besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle, nämlich der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin. Nähere Informationen hierzu sind unter www.rak-nbg.de (Kammer Nürnberg/Schlichtungsstelle-Berlin) abrufbar.
 

 

Haftungshinweis

Soweit auf unserer Homepage und in unseren Skripten rechtliche Hinweise gegeben werden, müssen wir darauf hinweisen, dass diese mit bestmöglicher Sorgfalt erstellt werden. Es kann aber nicht das Spruchmaterial aller deutschen Gerichte berücksichtigt werden, darüber hinaus kann auch nur die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung der Informationen berücksichtigt werden. Auf der Homepage veröffentlichte oder verlinkte Skripten und sonstige schriftliche Informationen werden insbesondere nicht regelmäßig der aktuellen Rechtslage angepasst sondern geben die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Darüber hinaus geben die Skripten die zum Zeitpunkt der Erstellung der Skripten zutreffende Kanzleibezeichnung wieder, insbesondere fehlt bei vor dem 01.01.2017 erstellten Skripten der Hinweis auf die erst ab diesem Zeitpunkt bestehende PartGmbB. Folglich ist je nach den Einzelfallumständen mit abweichenden Gerichtsentscheidungen zu rechnen. Hinzu kommen technische und rechtliche Neu- bzw. Weiterentwicklungen. Rechtlich verbindliche Angaben können daher nur nach entsprechender Information im jeweiligen Einzelfall – unter Berücksichtigung der neuesten Rechtslage und der Umstände des Einzelfalls – gemacht werden.

Bitte beachten Sie insbesondere bei eiligen und fristgebundenen Angelegenheiten folgendes:

Vor allem bei Eingang von eiligen oder fristgebundenen Informationen und Aufträgen am Tag des Fristablaufes bzw. kurz vor Fristablauf, kann nicht in jedem Fall sichergestellt werden, dass die notwendigen Informationen den zuständigen Sachbearbeiter der Kanzlei rechtzeitig erreichen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Informationen und Aufträgen per E-Mail. Bei der Übermittlung der E-Mail kann grundsätzlich nicht sichergestellt werden, dass die Informationen tatsächlich zeitnah und unverfälscht beim Adressaten eingehen. Soweit seitens der Kanzlei der Eingang eines Auftrages bzw. einer fristgebundenen Information nicht bestätigt wird, kann daher keine Gewähr dafür übernommen werden, dass eine fristgerechte Erledigung erfolgen wird. Es empfiehlt sich daher bei Übermittlung von Informationen kurz vor Fristablauf, unbedingt eine Nachfrage in der Kanzlei, ob die Information bzw. der Auftrag fristgerecht eingegangen ist und eine Bearbeitung erfolgen kann. Dies gilt insbesondere vor allem auch für Informationen, die kurz vor Ende der regulären Arbeitszeit (Werktags 17.00 Uhr) oder außerhalb der Arbeitszeit eingehen.

 

Disclaimer

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