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Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Rechtsbereiche. Es umfasst die Gesamtheit aller Normen, welche die selbständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen begrenzen und lenken.

Zum Wirtschaftsrecht gehören verschiedenste Bereiche:

  • Handelsrecht, d.h. das Sonderrecht für bestimmte am Handelsverkehr teilnehmende Personen (Kaufmann)
  • Gesellschaftsrecht, d.h. das Recht der Gesellschaften. Man kann die Gesellschaften nach der Art der Gesellschaftsorganisation unterteilen. Dabei unterscheidet man zwischen Personengesellschaften und Körperschaften. Zu den Personengesellschaften zählen die BGB-Gesellschaft, die OHG, die KG, die stille Gesellschaft, etc. Eine besonders wichtige Gruppe der Körperschaften bilden die sogenannten Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, etc.)
  • Bankrecht, d.h. das Recht, das die Rechtsverhältnisse der Kreditinstitute regelt. Auch das Bankrecht selbst ist ein Oberbegriff und behandelt beispielsweise Fragen wie das Bankgeheimnis, Bankauskunft, Einlagegeschäft, Zahlungsverkehr, Kreditgeschäft, Kreditsicherung, etc.

Neben Vorschriften über die Zulassung zum Beruf und Gewerbe, wie auch dem Bereich der staatlichen Wirtschaftslenkung und der Wirtschaftsförderung, sowie des Wettbewerbsrechts, fallen auch viele eigenständige Rechtsgebiete unter das Wirtschaftsrecht. Teile des Wirtschaftslebens sind auch Rechtsgebiete wie das Kaufrecht, Baurecht, Mietrecht, Insolvenzrecht, etc.