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Strafrecht

Das Strafrecht regelt den Strafanspruch des Staates gegenüber dem einzelnen Bürger, wenn dieser gegen Verhaltensnormen verschiedenster Art verstoßen hat.

Der Kern des Strafrechts sind die im Strafgesetzbuch festgelegten Normen.

Hierunter fallen beispielsweise folgende Bereiche:

  • Verletzungshandlungen die zu einer Körperverletzung oder gar zum Tod einer Person führen, und zwar sowohl vorsätzliche Verletzungen als auch fahrlässige Verletzungen, wie zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung bei einem Verkehrsunfall
  • Vermögensdelikte, insbesondere Diebstahl- und Betrugsdelikte sowie die damit verbundenen Vorwürfe wie zum Beispiel Unterschlagung, Hehlerei, Begünstigung und ähnliches
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, beginnend von Beleidigungen auf sexueller Basis über sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung sowie Delikte in Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Besitz pornographischer Schriften und Bilder
  • Urkundenfälschung, Aussagedelikte wie Falschaussage und Meineid
  • Delikte gegen die öffentliche Ordnung wie zum Beispiel Spionagedelikte, Landfriedensbruch, Volksverhetzung, Hausfriedensbruch, aber auch unterlassene Hilfeleistung
  • Sachbeschädigungsdelikte, sogenannte „gemeingefährliche“ Straftaten wie Brandstiftung und gefährliche Eingriffe in den Verkehr
  • Umwelt- und Wirtschaftsstraftaten, auch Insolvenzstraftaten, sowie Amtsdelikte wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und ähnliches

Über den im eigentlichen Strafgesetzbuch geregelten Bereich hinaus gibt es noch eine Vielzahl von weiteren Strafvorschriften in diversen Nebengesetzen. Viele Gesetze sehen als Ahndung von Gesetzesverstößen Geld- und Freiheitsstrafen vor. Hier sind lediglich beispielshalber zu nennen:

  • Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Arzneimittelrecht
  • Verstöße gegen Verkehrsvorschriften, insbesondere das Straßenverkehrsgesetz und die darauf beruhenden Nebengesetze
  • Wehrstrafvergehen, wie zum Beispiel Verstöße gegen das Soldatengesetz
  • Verstöße gegen Subventionsvorschriften
  • Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
  • Verstöße gegen urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften
  • Verstöße gegen Vorschriften über den Wertpapierhandel

Über die genannten Beispiele hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Bereiche, die mit Strafe bedroht sind.

Viele Straftaten sind sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begehbar. Auch der Bürger, der nicht beabsichtigt strafrechtliches Unrecht zu begehen, kann oft schneller als er glaubt mit Strafgesetzen in Konflikt geraten und sich dem Vorwurf zumindest einer fahrlässig begangenen Straftat ausgesetzt sehen.

Wenn ein Beschuldigter sich einem Strafverfahren gegenüber steht, bedarf es einer effektiven Wahrnehmung seiner Rechte und einer fachkundigen Verteidigung. Dies setzt eine professionelle Anwendung vor allem der strafrechtlichen Verfahrensvorschriften, insbesondere der Strafprozessordnung, aber auch der Vollstreckungsvorschriften voraus. Nicht außer Acht zu lassen sind hier auch die Vorschriften des Jugendgerichtgesetzes, soweit es sich bei dem Beschuldigten um einen Jugendlichen oder einen Heranwachsenden handelt – bei welchem die drohenden strafrechtlichen Konsequenzen sich grundsätzlich von den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts unterscheiden.

Nicht zuletzt gehört zur strafrechtlichen Tätigkeit aber auch die vorsorgliche Beratung. In vielen Bereichen, in welchen eine Strafbarkeit auf Grund einzelner Strafnormen möglich ist, kann durch frühzeitige anwaltliche Beratung schon vermieden werden, überhaupt mit dem Strafgesetz – möglicher Weise auch unbeabsichtigt – in Konflikt zu geraten.

Nicht zuletzt kann eine kompetente und fachkundige Verteidigung den Weg ebnen, die Konsequenzen einer Straftat so erträglich wie nur möglich zu gestalten.

Hierbei sollte man sich vor allem vor Augen halten, dass auch das auf Grund der teilweise sehr weit ausgedehnten Strafvorschriften auch einem an sich gesetzestreuen Bürger oft die Gefahr einer Strafverfolgung droht.