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Ordnungswidrigkeitenrecht

Hauptfeld des Ordnungswidrigkeitenrechts ist natürlich der Straßenverkehr. Jeder Verkehrsteilnehmer weiß, dass oft schon eine kleine Unachtsamkeit genügt, um gegen Verkehrsvorschriften zu verstoßen. Bei Verstößen gegen Verkehrsvorschriften droht schnell ein Bußgeldbescheid, verbunden mit Punkten im Verkehrszentralregister oder auch mit einem Fahrverbot. Schnell ist in solch einem Fall die Existenz gefährdet; gerade im ländlichen Bereich ist man auf die Fahrerlaubnis angewiesen.

Aber auch in andere Bereichen des täglichen Lebens drohen auch für geringe Rechtsverstöße teilweise erhebliche Geldbußen, zum Beispiel im Abfallrecht, im Steuerrecht, im Wirtschafts- und Gewerberecht – die Zahl der Rechtsgebiete, die für auch unabsichtliche fahrlässige Verstöße Bußgelder vorsehen, ist fast unübersehbar.

Um so wichtiger ist es in solchen Fällen, einen kompetenten Verteidiger zur Seite zu haben, um unberechtigte Vorwürfe aus der Welt zu schaffen oder bei berechtigten Vorwürfen die Folgen so gering wie möglich zu halten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch mit Rat zur Seite, wenn es um die Frage geht, wie man teuere Verstöße gegen Gesetze vermeiden kann, oder wenn als Folge eines Bußgeldverfahrens weitere Schwierigkeiten auftreten, beispielsweise es zu Problemen mit der Fahrerlaubnisbehörde kommt und diese Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen oder eine Nachschulung anordnen will.