Unsere Fachgebiete

Leasingrecht

Der hauptsächlich vorkommende Finanzierungsleasingvertrag bedeutet die mittel- bis langfristige Gebrauchsüberlassung eines Gegenstands gegen Entgelt, wobei der Kunde (Leasingnehmer) ein primäres Finanzierungsinteresse hat. Für den Finanzierungsleasingvertrag ist es daher charakteristisch,

  • dass der Leasingvertrag für eine feste, unkündbare Laufzeit abgeschlossen wird,
  • dass der Leasingnehmer (Kunde) das Investitionsrisiko trägt und
  • dass der Kunde (Leasingnehmer) den Vertragspartner (Leasinggeber) die Amortisation schuldet

Probleme zwischen den Vertragsparteien können entstehen, wenn der Leasingnehmer mit seinem wirtschaftlichen Plan scheitert und den Leasinggegenstand nicht mehr benötigt oder wenn das Interesse des Leasingnehmers am Leasinggegenstand unverschuldet (z.B. wegen Krankheit etc.) entfällt oder der Leasinggegenstand während der Vertragslaufzeit beschädigt oder zerstört wird (häufig bei Pkw-Leasingverträgen). Im speziellen Bereich des Pkw-Leasings werden unterschiedliche Vertragstypen angeboten, nämlich

  • Vollamortisationsvertrag:
    Hier erreicht die Summe der Leasingraten während der Laufzeit bestimmte prozentuale Anteile der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer; solche Vollamortisationsverträge sind jedoch beim Kraftfahrzeug-Leasing eher unüblich.
  • Teilamortisationsvertrag:
    Hier werden die Gesamtinvestitionen des Leasinggebers während der Grundmietzeit durch Zahlungen des Leasingnehmers nicht voll amortisiert; dabei gibt es wiederum 3 verschiedene Grundtypen, nämlich
    • den Leasingvertrag mit Andienungsrecht des Leasinggebers, jedoch ohne Erwerbsrecht des Leasingnehmers am Ende des Vertrages
    • den Leasingvertrag mit Restwertabrechnung, Aufteilung des Mehrerlöses und Übernahme des Restwertrisikos durch den Leasingnehmer und
    • den kündbaren Leasingvertrag mit Abschlusszahlung und Anrechnung des Verwertungserlöses.

Bei Abschluss des Leasingvertrages sind insbesondere Fragen der steuerlichen Bewertung zu berücksichtigen.

Häufig kommt es zu Problemen in der Abwicklung bei Unfällen und Schäden am Leasing-Pkw bei der Schadensabrechnung.