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Mietrecht

Das Mietrecht ist ein sich sehr dynamisch weiter entwickelndes, stark durch die Rechtsprechung geprägtes Rechtsgebiet. Im Schwerpunkt behandelt es die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter. Es geht um die Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten gegen Entgelt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Geschäftsraummietrecht und dem Wohnraummietrecht. Letzteres ist stark geprägt durch Schutzvorschriften zu Gunsten des Mieters.

Zum Mietrecht gehören z. B.:

  • Vertragsgestaltung von Geschäftsraummietverträgen, auch für Spezialimmobilien
  • Vertragsgestaltung von Wohnraummietverträgen, sowohl für einfache Wohnungen, als auch Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen
  • Durchsetzung von Mietforderungen
  • Beratung und Gestaltung von Kündigungen einschließlich deren Durchsetzung sowie Abwehr derartiger
    Kündigungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Betriebskostenabrechnungen
  • Prüfung Instandhaltung- und Instandsetzungspflichten
  • Prüfung der Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln
  • Stellung von Mietsicherheiten