Newsletter 2005

Die Kanzlei informiert seit 2001 regelmäßig alle Mandanten und Interessierte durch kostenlose Rundschreiben (Newsletter). Die Besonderheit dieser Rundschreiben ist es, dass keine Aneinanderreihung von Urteilen vorgenommen wird, sondern die Rechtsanwälte sich jeweils eines Themas ausführlich annehmen. Es findet eine vertiefte Darstellung mit Beispielen und Tipps in der Rechtspraxis statt. Frühzeitig wird über Rechtsänderungen informiert und über die richtigen Verhaltensweisen.

Der Erfolg der Rundschreiben zeigt sich daran, dass zwischenzeitlich nicht nur in unserer Region, sondern bundesweit Leser diesen Kanzleiservice nutzen.

Die Aufnahme in den Verteiler der kostenlosen Rundschreiben (Newsletter) ist einfach:

Schicken Sie eine E-mail mit Ihrer E-Mail-Adresse an uns.

Hier die Inhaltsverzeichnisse seit 2001, die als pdf-Datei abrufbar sind:

Rundschreiben 2001

Rundschreiben 2002

Rundschreiben 2003

Rundschreiben 2004

Rundschreiben 2005:

Ausgabe 01Verkehrsunfall - was tun?/ Verkehrsrecht
Ausgabe 02Aktuelle BGH-Rechtssprechung / Mietrecht
Ausgabe 03Baustoffhandel/Kaufrecht & Baurecht
Ausgabe 04Insolvenz des Mieters/ Mietrecht
Ausgabe 05Verjährung rund um die Immobilie/Immobilienrecht
Ausgabe 06Die 4 „Todsünden“ im Vergabeverfahren/Baurecht
Ausgabe 07Durchsetzung und Abwehr von Nachträgen/Baurecht
Ausgabe 08Beduetung der VOB-C
Ausgabe 09Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
Aufgabe 10Rundfunkgebühren bei Vermietung von Ferienunterkünften/Mietrecht
Ausgabe 11Eigenbedarfskündigung/Mietrecht
Ausgabe 13Erbfolge im Todesfall
Ausgabe 14Verbraucherrechte beim Kauf/Kaufrecht
Ausgabe 15Todsünden bei der Bauabwicklung/Baurecht
Ausgabe 12Die Abnahme, der Dreh- und Angelpunkt am Bau/Baurecht

Rundschreiben 2006

Rundschreiben 2007

Rundschreiben 2008

Rundschreiben 2009

Rundschreiben 2010

Haftungsausschluss:

Diese Rundschreiben wurden in bestmöglicher Sorgfalt erstellt. Sie können aber nicht das Spruchmaterial aller deutschen Gerichte berücksichtigen. Folglich ist je nach den Einzelfallumständen mit abweichenden Gerichtsentscheidungen zu rechnen. Hinzu kommen technische Neu- bzw. Weiterentwicklungen. Der Autor übernimmt hinsichtlich Sach- und Vermögensschäden keinerlei Gewährleistung für evtl. vorhandene Unvollständigkeiten, ungenaue Angaben oder Fehler sowie hinsichtlich einer Änderung von Gesetzen, Rechtsprechung, Vorschriften, technischen Normen und Regeln; weiter auch keine Gewährleistung dafür, dass der mit dem Erwerb bezweckte Erfolg tatsächlich eintritt.

Die Verwendung der Rundschreiben oder einzelner Teile davon geschieht ausschließlich auf eigene Verantwortung des Erwerbers oder Verwenders.

Dieser vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit die vorgenannten Mängel bzw. Risiken auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Autors zurückzuführen sind.

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